Caspara von Holtey

* 1520, + 14.01.1558                                                                                    Vater: Arnold von Holtey                                                                              Mutter: Hermanna Sobecke oder Seebecke

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Einige Informationen zu Caspara bzw. Jaspara von Holtey finden sich bereits im letzten Abschnitt der Seite Die Holteys in Westfalen.

Nachfolgender Text stammt aus dem Buch "MÜLHEIM - Wege einer Stadt an der Ruhr" von Franz Rolf Krapp aus dem Jahr 1967:

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Eine Romanze: Philipp von Daun und Jaspara von Holtey


Rühmt man Wirich V. (von Daun) Erfolg und politische Klugheit nach, so sieht man im Leben seines Sohnes und Nachfolgers gerne die große Romanze, den Stoff für einen Liebes- und Schicksalsroman, dessen persönliche Seite nicht der Dramatik entbehrt. Ob den Sohn die Herrscherqualitäten des Vaters auzeichneten, das zu zeigen hatte Philipp nur wenig Gelegenheit, zumal seine Regierungszeit nur kurz war. Doch hätte es damals Wochenzeitungen und Illustrierte gegeben, Philipp von Daun und seine Jaspara von Holtey wären das Titelpaar ihrer Zeit gewesen.

Als Graf Wirich seinem Sohn das Broicher Erbe hinterließ, hatte Philipp bereits die Sub-Diakon-Weihe empfangen: Der Vater hatte ihn, durchaus gegen seinen Willen, zu einem Geistlichen machen wollen. Nach dem Tode des alten Herrn aber suchte Philipp den geistlichen Stand zu verlassen. Schon deswegen, weil er heiraten wollte. Er liebte seit langem die Klosterjungfrau Jaspara von Holtey aus Marienberg bei Boppard. Aus der "Gewissensehe" mit ihr hatte er bereits zwei Kinder, Wirich und Magdalena, und es kam ihm darauf an, die Ehe gültig zu schließen und die Kinder legitim zu machen.

Unter diesen Umständen war er auf einen baldigen Abschied vom geistlichen Stand bedacht; er hatte ihn bei Papst Julius III. beantragt. Die Sache zog sich aber hin. Erst nach Jahren wurde über einen Offizial aus Borken entschieden, dass er heiraten könne, weil er die höchsten Weihen noch nicht empfangen und die Gelübde der Keuschheit und Ehelosigkeit nicht abgelegt hatte.

Die Hochzeit fand im darauffolgenden Sommer in der Broicher Schloßkapelle statt. Er werde Jaspara von Holtey, so hatte Philipp bei einer Zusammenkunft mit seinen vier Brüdern geäußert, ihr Leben lang nicht verlassen. Die Trauung war nur eine Konsequenz dieser Haltung. Man kann in ihr indess auch ein Politikum sehen, denn sie war ein Ausdruck der Tatsache, dass Philipp dem "Augsburger Bekenntnis" zuneigte, ebenso der Mülheimer Pastor Kremer. Die Broicher Herren verschlossen sich jedenfalls der Lehre Luthers nicht.

Nicht der Adel, nicht die nächsten Verwandten waren geladen. Als am 28. September 1552 mittags 12 Uhr die Glocke zur Trauung läutete, rief sie als Trauzeugen Richter Hettermann, zwei Schöffen, den Pfarrer von Kettwig, den Burgsachwalter Jürgen Deipenbeck, den Küster und das Hausgesinde. Vor ihren Augen gab Pfarrer Kremer nach der Predigt das Paar zusammen: mit einem goldenen Ring, der vier Diamanten trug. Anschließend nahmen die Eheleute Glückwünsche entgegen und luden die Hochzeitsgesellschaft zur Mittagstafel.

Das Glück währte indes nicht lange, es wurde von außen gestört. Durch die Ehe wurden nämlich ältere Vereinbarungen durchkreuzt, die Philipp mit seinen Brüdern getroffen hatte. Zwar schloss Philipp mit den Seinen einen neuen Vertrag, aber in ihm sah sich der jüngste Bruder, Sebastian, übervorteilt. Von da an beschimpfte er Philipp, wo er nur konnte, und es entwickelte sich eine Familienfehde, die über den Tod aller Beteiligten hinaus dauerte.

Philipp habe ihn, so ließ sich Sebastian vor einem Notar hören, nicht nur betrogen; er habe auch gegen die Disposition des Vaters eine "schlechte Person" zur Ehe genommen und sich unterstanden, die "unreich" geborenen Kinder zu legitimieren. Die Frau sei "eine verleimbte Person, so keine Gräfin, viel weniger vom Adel", wetterte der Familien-Jungspross, und Philipp habe eben sein väterliches Erbe verwirkt. Es falle ihm, Sebastian, zu. Als Jaspara, bereits Witwe, 1558 starb, versuchte Sebastian sogar, den Kaiser für seine Ansprüche auf Broich zu interessieren. Aber vergebens. Philipps Recht auf Broich wurde anerkannt - und damit das Recht seines noch unmündigen Sohnes Wirich, der sich schließlich über die Angriffe seines Oheims hinwegsetzte. Bis zur Volljährigkeit hatte der junge Wirich den Marschall Wilhelm von Bernsau zum Vormund.